Wasserchemische Gesellschaft

Fachgruppe in der Gesellschaft Deutscher Chemiker e.V.

Mitgliederversammlung:

Der Mitgliederversammlung obliegen insbesondere:

a) die Wahl des Vorstandes und des Rechnungsprüfers,
b) die Entgegennahme des Jahresberichtes, der Jahresabrechnung und Entlastung des Vorstandes,
c) die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge,
d) die Beschlussfassungen über Änderungen der Geschäftsordnung und Auflösung der Fachgruppe,
e) die Abstimmung über Anträge

 

Die Mitgliederversammlung findet in der Regel während der Jahrestagung statt.

 

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