Der Preis der Wasserchemischen Gesellschaft

dient zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses auf dem Gebiet der Wasserchemie und kann jährlich verliehen werden.

Der Preis besteht aus einem Geldbetrag von € 3.000,- aus Mitteln der Wasserchemischen Gesellschaft und einer Urkunde, aus der die Verdienste des Preisträgers hervorgehen.
Der Preisträger muss Mitglied der Wasserchemischen Gesellschaft sein und in dieser durch Vorträge oder Veröffentlichungen bekannt sein. Er muss sich durch besondere wissenschaftliche Leistungen auf einem von der Wasserchemischen Gesellschaft vertretenen Gebiet hervorgetan haben und soll nicht älter als 40 Jahre sein.

Vorschläge für die Verleihung des Preises sind mit Unterlagen an den Vorsitzenden der Fachgruppe bis zum 30. November des laufenden Jahres zu richten. Die Preisverleihung erfolgt bei der Eröffnung der Jahrestagung der Wasserchemischen Gesellschaft im Mai des nachfolgenden Jahres durch den Vorsitzenden.
Die Vorschläge werden in einem vom Vorstand eingesetzten ad-hoc Ausschuss geprüft, der aus mindestens 3 Fachgruppenmitgliedern besteht. Über die Verleihung des Preises entscheidet der Vorstand nach dem Bericht des Ausschusses mit absoluter Mehrheit aller amtierenden Vorstandsmitglieder.

 

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