Der Preis der Wasserchemischen Gesellschaft
dient zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses auf dem Gebiet der Wasserchemie und kann jährlich verliehen werden.
Der Preis besteht aus einem Geldbetrag von € 3.000,- aus Mitteln der
Wasserchemischen Gesellschaft und einer Urkunde, aus der die Verdienste des
Preisträgers hervorgehen.
Der Preisträger muss Mitglied der Wasserchemischen Gesellschaft sein und
in dieser durch Vorträge oder Veröffentlichungen bekannt sein. Er
muss sich durch besondere wissenschaftliche Leistungen auf einem von der Wasserchemischen
Gesellschaft vertretenen Gebiet hervorgetan haben und soll nicht älter
als 40 Jahre sein.
Vorschläge für die Verleihung des Preises sind mit Unterlagen an
den Vorsitzenden der Fachgruppe bis zum 30. November des laufenden Jahres zu
richten. Die Preisverleihung erfolgt bei der Eröffnung der Jahrestagung
der Wasserchemischen Gesellschaft im Mai des nachfolgenden Jahres durch den
Vorsitzenden.
Die Vorschläge werden in einem vom Vorstand eingesetzten ad-hoc Ausschuss
geprüft, der aus mindestens 3 Fachgruppenmitgliedern besteht. Über
die Verleihung des Preises entscheidet
der Vorstand nach dem Bericht des Ausschusses mit absoluter Mehrheit aller amtierenden
Vorstandsmitglieder.