Der Promotionspreis auf dem Gebiet der Wasserchemie

wird für Dissertationen auf den in der Fachgruppe vertretenen wissenschaftlichen Gebieten verliehen, die mit der Gesamtnote sehr gut bewertet wurden, gedruckt vorliegen, und eine besondere Leistung für die Weiterentwicklung des Fachgebietes sind. Die Promotionsprüfung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als zwei Jahre zurückliegen.

Der Preis besteht aus einem Geldbetrag von € 1.500,00.

Der Preisträger muss Mitglied der Wasserchemischen Gesellschaft sein und sich durch einen Vortrag auf der Jahrestagung den Fachgruppenmitgliedern vorgestellt haben.

Der Preis wird einmal jährlich verliehen; es ist in der Regel ein Preisträger möglich.

Vorschläge für die Verleihung können von Fachgruppenmitgliedern mit den Unterlagen (3 Dissertationsexemplare, Gutachten, Promotionszeugnis, Lebenslauf und Dissertationsabstract 3 S.) an den Vorsitzenden der Wasserchemischen Gesellschaft bis zum 30. November des laufenden Jahres gerichtet werden.

Die Vorschläge werden von einem vom Vorstand gebildeten Ad-hoc-Ausschuss geprüft, der aus mindestens drei Mitgliedern besteht und dem der Hauptbetreuer der Dissertation nicht angehören kann. Dieser kann jedoch um eine schriftliche Stellungnahme gebeten werden.

Über die Verleihung des Preises entscheidet der Vorstand nach Kenntnisnahme des Berichtes der Ad-hoc-Gruppe mit absoluter Mehrheit aller amtierenden Vorstandsmitglieder.

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